Vorvertrag
Vorvertrag, Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf in der Regel der Form des Hauptvertrages. Ein Vorvertrag wird v. a. dann abgeschlossen, wenn dem Abschluss des Hauptvertrages noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.
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