Vorvertrag

Vorvertrag, Vertrag, der die Verpflichtung beider Vertragsparteien zum Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages enthält; er bedarf in der Regel der Form des Hauptvertrages. Ein Vorvertrag wird v. a. dann abgeschlossen, wenn dem Abschluss des Hauptvertrages noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.