Landpacht
Landpacht, die entgeltliche Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke oder Betriebe, geregelt in §§ 585–597 BGB (novelliert durch Gesetz vom 8. 11. 1985).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar