Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang, gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags. Kontrahierungszwang besteht insbesondere für Unternehmen der Verkehrswirtschaft, und zwar für öffentliche wie für private Unternehmen (Beförderungspflicht), und für Unternehmen der Daseinsvorsorge, namentlich solche der Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung. Ein Kontrahierungszwang für marktbeherrschende und ähnliche Unternehmen gegenüber den von ihnen abhängigen

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