Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen
Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen, in Deutschland bedingte Verpflichtungen des Bundes, die vorwiegend aus Gründen der Wirtschaftsförderung durch Vertrag einem anderen gegenüber eingegangen werden und bei denen die Leistungspflicht des Bundes von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängt: Erfüllung der Verbindlichkeit eines Drittschuldners, falls dieser dazu nicht in der Lage
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