Vertrag

Vertrag, Kontrakt,

das durch zwei übereinstimmende (kongruente) Willenserklärungen (Antrag, Angebot oder Offerte einerseits und Annahme andererseits) zwischen zwei oder mehreren sich gegenüberstehenden Beteiligten (Vertragsparteien) zum Abschluss gelangende Rechtsgeschäft. Der Antrag ist für den Antragenden grundsätzlich bindend (§ 145 BGB), es sei denn, er hätte die Gebundenheit durch eine Freizeichnungsklausel (z. B. »Angebot

Quellenangabe

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