Volksstaat
Volks|staat, im Gegensatz zum Obrigkeitsstaat der Staatstypus, in dem die Herrschaft nach dem Grundprinzip der Volkssouveränität ausgeübt wird. (Freistaat)
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar