Volkssouveränität
Volkssouveränität [-zuv-], demokratischer Legitimationsgrundsatz, der dem Volk die verfassung- und gesetzgebende Gewalt überantwortet.
Der Volkssouveränität sind alle Personen und Assoziationen, alle Träger gesellschaftlicher und politischer Macht innerhalb eines Territoriums unterworfen. Insofern Justiz, Regierung und Verwaltung durch Verfassung und Gesetz gebunden sind, geht »alle Staatsgewalt ... vom Volke aus« (GG Artikel 20, Absatz 2). Das Prinzip der Volkssouveränität wurde von der politischen Philosophie der
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe