Gesamtherrschaft
Gesamtherrschaft, Gemeinherrschaft,
ungeteilte Herrschaft mehrerer über dasselbe Gebiet, wurde im Mittelalter (unter im Wesentlichen privatrechtlichen Aspekten) häufig ausgeübt, um die unwirtschaftliche Aufteilung von Gebieten im Erbgang zu verhindern. – Mit der Entwicklung des neuzeitlichen Staats- und Völkerrechts entstand das Condominium.
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