Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Gesamtherrschaft

Gesamtherrschaft, Gemeinherrschaft,

ungeteilte Herrschaft mehrerer über dasselbe Gebiet, wurde im Mittelalter (unter im Wesentlichen privatrechtlichen Aspekten) häufig ausgeübt, um die unwirtschaftliche Aufteilung von Gebieten im Erbgang zu verhindern. – Mit der Entwicklung des neuzeitlichen Staats- und Völkerrechts entstand das Condominium.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.