Gewaltenteilung

Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Unterscheidung der drei Staatsfunktionen Exekutive (vollziehende Gewalt), Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und deren Zuweisung an voneinander unabhängige Staatsorgane zur Verhinderung von Machtmissbrauch und zur rechtsstaatlichen Sicherung der bürgerlichen Freiheiten. 

Geschichte: Schon in der Antike (Herodot, Platon, Aristoteles, Polybios, Cicero) und im Mittelalter wurden die drei Staatsgewalten unterschieden und wurde in der Lehre von der gemischten Verfassung (status mixtus) auf die Koordinierung differenzierter Kräfte durch die Verbindung monarchischer, aristokratischer und demokratischer Formen der Herrschaft verwiesen. Die Formulierung der

Literatur

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