Vertrauensfrage (Bundesrepublik Deutschland)

Geschichte

In der Bundesrepublik Deutschland benutzte erstmals Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) – nach einem gescheiterten konstruktiven Misstrauensvotum (Artikel 67 GG) der Opposition – das Instrument der Vertrauensfrage (Abstimmung am 22.9.1972), um über die Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahlen (durchgeführt am 19.11.) eine Bestätigung seiner Position zur Weiterführung der neuen Ostpolitik zu erlangen.

Quellenangabe

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