Geschichte
In der Bundesrepublik Deutschland benutzte erstmals Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) – nach einem gescheiterten konstruktiven Misstrauensvotum (Artikel 67 GG) der Opposition – das Instrument der Vertrauensfrage (Abstimmung am 22.9.1972), um über die Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahlen (durchgeführt am 19.11.) eine Bestätigung seiner Position zur Weiterführung der neuen Ostpolitik zu erlangen.
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