Auflösung (Parlamentsrecht)
Auflösung, Parlamentsrecht:
die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung, besonders als äußerste Regierungsmaßnahme gegen ein in Konflikt mit der Regierung geratenes Parlament. In der Regel besteht bei der Auflösung die Pflicht, binnen bestimmter Frist eine Neuwahl der aufgelösten Körperschaft zu veranlassen. In Deutschland kann nur der Bundespräsident in
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