Bundeskanzler
Bundeskanzler, in der Bundesrepublik Deutschland das nach dem Vorbild des früheren Amtes des Reichskanzlers geschaffene, von diesem jedoch in einer Reihe von Wesenszügen abweichende Amt des Leiters der Bundesregierung (Artikel 62–69 GG).
Im Norddeutschen Bund (1867–71) war Bundeskanzler die Bezeichnung für den Vorsitzenden des Bundesrates und Leiter der Bundesexekutive. Seine Ernennung wurde durch das Bundespräsidium vorgenommen; faktisch war das Amt mit dem des preußischen Ministerpräsidenten und Außenministers verbunden. 1871 gingen die Funktionen des Bundeskanzlers auf den Reichskanzler über.
Wahl
Befugnisse
Bundeskanzler in Österreich und der Schweiz
Literatur
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