Gesetzgebungsnotstand
Gesetzgebungsnotstand, in Deutschland ein verfassungsmäßiger Zustand, in dem die Handlungsunfähigkeit der Regierung ein besonderes Gesetzgebungsverfahren (Artikel 81 Grundgesetz) auslöst. Der Gesetzgebungsnotstand dient (neben dem konstruktiven Misstrauensvotum, Artikel 67, und der Auflösung des Bundestags nach verneinter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, Artikel 68) der Sicherung der Regierungsstabilität bei einem Konflikt zwischen Bundesregierung
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