Verteidigungsfall
Verteidigungsfall, internationale Gefahrenlage; ist gegeben, wenn das Staatsgebiet von außen mit Waffengewalt angegriffen wird oder wenn ein solcher Angriff unmittelbar droht. An die Feststellung des Verteidigungsfalls nach Artikel 115 a GG knüpfen sich weitreichende Modifizierungen der staatsrechtlichen Verhältnisse bezüglich der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, der Gesetzgebungskompetenzen, des
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