Gemeinsamer Ausschuss

Gemeinsamer Ausschuss, Notparlament,

ein 1968 durch die Notstandsverfassung eingeführtes Verfassungsorgan gemäß Artikel 53 a GG; es besteht aus 32 Mitgliedern des Bundestages, die nicht der Bundesregierung angehören dürfen und vom Plenum zu Beginn jeder Wahlperiode entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt werden, und aus 16 Mitgliedern des Bundesrates. Wenn im Verteidigungsfall dem Zusammentritt

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