Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter, Versicherungs|agent,
ein Handelsvertreter, der für Versicherungsgesellschaften Versicherungsverträge vermittelt (Vermittlungsagent) oder abschließt (Abschlussagent; § 92 HGB) und den unmittelbaren persönlichen Kontakt zu den Kunden herstellt und aufrechterhält. Seine Vollmachten sind in den §§ 69 ff. Versicherungsvertragsgesetz vom 23. 11. 2007 mit Änderungen festgelegt.
Quellenangabe