Organspende
Organspende, die Bereitschaft eines Menschen, nach seinem Tod (postmortale Organspende) oder zu Lebzeiten (Lebendspende) ohne Gegenleistungen seine gesunden Organe einem anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, dessen Organ(e) akut oder chronisch nicht mehr funktionstüchtig ist/sind.
Die Organspende verbessert die Lebenssituation eines kranken Menschen (z. B. Dialysepatienten) und ist oftmals die einzige lebensrettende Behandlungsmöglichkeit (z. B. für Patienten mit schweren Herz- oder Lebererkrankungen). Sie wird im Transplantationsgesetz beschrieben und geregelt. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach dem Tod kann jede Person in Deutschland in
Geschichte der Organspende
Rechtliche Grundlagen
Organisation der Organspende
Einstellung in der Gesellschaft zur Organspende
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe