Versicherungsteuer

Versicherungsteuer, eine Sonderumsatzsteuer auf die Zahlung von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge). Der Steuersatz beträgt seit 1. 1. 2010 gemäß § 6 Versicherungsteuergesetz in der Fassung vom 10. 1. 1996 allgemein 19 % der Prämie des Versicherungsentgelts.

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