Vermögenssorge

Vermögens|sorge, der Teil der elterlichen Sorge, der alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen für die Erhaltung, Verwertung und Vermehrung des Kindesvermögens umfasst. Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist (§ 1642 BGB).

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