Pflegschaft (Recht)
Pflegschaft, Recht:
die Fürsorge für eine in rechtlicher Hinsicht hilfsbedürftige Person oder für ein Vermögen. Im Unterschied zur Vormundschaft bezieht sich die Pflegschaft nur auf einzelne Angelegenheiten, zu deren Wahrnehmung eine Pflegschaft bestellt wird (§§ 1909 ff., 1960 BGB). Auf die Pflegschaft finden grundsätzlich die Vorschriften über die Vormundschaft entsprechende Anwendung. Die
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