Elterliche Sorge

Elterliche Sorge, das Recht und die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§§ 1626 ff. BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. Bis zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts durch Gesetz vom 18. 7. 1979 (in Kraft seit 1. 1. 1980) sprach das Gesetz von elterlicher Gewalt.

Literatur

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.