Verkehrsvertrag
Verkehrsvertrag, am 26. 5. 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geschlossener und am 22. 9. 1972 ratifizierter Vertrag, der Rechtsfragen des innerdeutschen Verkehrs (nicht des Luftverkehrs) v. a. im Gebiet der DDR regelte; wurde infolge des am 31. 8. 1990 unterzeichneten Einigungsvertrages gegenstandslos.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar