Verjährung (Steuerrecht)

Verjährung, Präskription, im Steuerrecht

das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis infolge Zeitablaufs. Die Abgabenordnung (AO) unterscheidet zwischen der Festsetzungs- und der Zahlungsverjährung. sowie der Verfolgungsverjährung. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind eine Steuerfestsetzung, deren Aufhebung oder Änderung unzulässig. Die Festsetzungsfrist beträgt ein Jahr für Zölle und Verbrauchsteuern, vier Jahre für alle

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