Verführung (Recht)
Verführung [mittelhochdeutsch vervüeren »wegführen«, »irreführen«, von althochdeutsch firfuoren »wegfahren«], Recht:
ursprünglich das strafbare Verleiten eines Mädchens unter 16 Jahren zum Geschlechtsverkehr (§ 182 StGB alter Fassung). Durch Gesetz vom 31. 5. 1994 wurde § 182, der in den neuen Ländern nicht in Kraft getreten war (dort galt § 149 StGB der DDR fort), neu gefasst und geschlechtsneutral formuliert (sexueller Missbrauch von Jugendlichen).
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