Verbindung (Prozessrecht)

Verbindung, Prozessrecht:

Vereinigung mehrerer bei einem Gericht anhängiger Prozesse zu gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung. Verbindung setzt voraus, dass die prozessualen Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können (§ 147 ZPO).

Quellenangabe

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