Konnexität (Recht)
Konnexität [zu lateinisch con(n)ectere, con(n)ectum »verbinden«] die, -, Recht:
im bürgerlichen Recht der natürliche wirtschaftliche Zusammenhang wechselseitiger Ansprüche. Eine Konnexität ist Voraussetzung des Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB). Konnexität liegt vor, wenn sich beide Forderungen aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben; im Zivilprozess der rechtliche Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage, auch die prozessuale Verbindung mehrerer anhängiger Verfahren (§ 147 ZPO). Im
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