Widerklage (Zivilprozess)

Widerklage, Zivilprozess:

die in einem gegen ihn anhängigen Prozess erhobene Klage des Beklagten als Widerkläger gegen den Kläger (Widerbeklagten). Widerklage (selten: Gegenklage) ist jeder Antrag, der aufgrund eines selbstständigen Anspruchs oder Rechts zum Zweck des Angriffs gegen den Kläger gestellt wird und auch selbstständige Klage sein könnte. Stehen die beiderseitigen Ansprüche nicht

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.