Streitwert (Prozessrecht)
Streitwert, Prozessrecht:
der Wert des Streitgegenstandes (bei Gebühren des Rechtsanwalts spricht man von Gegenstandswert, bei Gebühren der Gerichte und Notare von Geschäftswert, bei Rechtsmitteln von Beschwerdewert oder Wert der Beschwer). Der Streitwert ist begrenzt durch den Klageantrag und in der Regel bemessen nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers, im Falle der Entscheidung
Informationen zum Artikel
Quellenangabe