Präjudiz (Prozessrecht)

Präjudiz [lateinisch, zu iudicium »Urteil«] das, -es/-e oder ...zi|en, Prozessrecht:

gerichtliche Entscheidung über eine Rechtsfrage, die sich in einem anderen (späteren) Verfahren erneut stellt. Im Gegensatz zum angloamerikanischen Recht (Case-Law) binden nach deutschem Recht frühere Entscheidungen anderer, auch oberer Gerichte die zur Entscheidung berufenen Richter, gleich welcher Instanz, grundsätzlich nicht; als Leitbilder haben sie in der gerichtlichen Praxis aber

Quellenangabe

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