Mahnverfahren (Zivilprozessrecht)
Mahnverfahren, Zivilprozessrecht:
vereinfachtes Verfahren zur Geltendmachung von Geldansprüchen, die nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängig sind, geregelt in §§ 688–703 d ZPO. Auf Antrag des Gläubigers, der auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular (erhältlich bei Gericht oder im Schreibwarenhandel) beim Amtsgericht eingereicht werden muss, erlässt das Gericht ohne Prüfung der Begründetheit des
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