Uppländisches Recht
Uppländisches Recht, mittelalterliches Rechtsbuch Upplands, wurde Ende des 13. Jahrhunderts auf der Basis der bis dahin mündlichen uppländischen Rechtsüberlieferung erstmalig in der schwedischen Rechtsgeschichte durch einen vom König eingesetzten Ausschuss redigiert. Es trat 1296 in Kraft und war – neben dem Ostgötenrecht – Vorbild für die übrigen Landschaftsrechte Svealands
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