Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss, durch Gesetz vom 23. 7. 1979 in der Fassung vom 17. 7. 2007 eingeführter Anspruch gegen den Staat für Kinder alleinstehender Mütter oder Väter, die nicht oder nicht regelmäßig Leistungen von dem unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten und noch nicht 18 Jahre alt sind. Seit Mitte 2017 können Kinder bis zum
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