Regelbedarf

Regelbedarf, der Mindestbetrag, den ein minderjähriges Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebte, als Unterhalt verlangen konnte (§ 1612 a BGB alter Fassung). Ursprünglich stand diese Forderung nur nicht ehelichen Kindern gegenüber ihren Vätern zu. Die bisherige Regelung beruhte auf dem Kindesunterhaltsgesetz vom 6.

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