über- und außerplanmäßige Ausgaben (Finanzwissenschaft)
über- und außerplanmäßige Ausgaben, Finanzwissenschaft:
Ausgaben öffentlicher Körperschaften, die die im Haushaltsplan nach Zweck und Höhe gekennzeichnete Ausgabenermächtigung überschreiten (überplanmäßige Ausgaben) oder für die im Haushaltsplan überhaupt keine Ausgabenermächtigung für den vorgesehenen Zweck enthalten ist (außerplanmäßige Ausgaben). Sie bedürfen der Einwilligung des Bundesministers der Finanzen (Notermächtigungsrecht) und stellen keine Ausgaben eines Eventualbudgets
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