Recht
Das sowjetische Justizsystem ist im Wesentlichen beibehalten und in den Einzelheiten an die Strukturen eines Präsidialsystems angepasst worden. Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es ordentliche Gerichte für Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtssachen. An der Spitze der Gerichtshierarchie stehen das Oberste Gericht und das Oberste Wirtschaftsgericht. Alle Richter werden vom Staatspräsidenten
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar