Recht
Das sowjetische Justizsystem ist im Wesentlichen beibehalten und in den Einzelheiten an die Strukturen eines Präsidialsystems angepasst worden. Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es ordentliche Gerichte für Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtssachen. An der Spitze der Gerichtshierarchie stehen das Oberste Gericht und das Oberste Wirtschaftsgericht. Alle Richter werden vom Staatspräsidenten
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