Tschechoslowakei (1918-92)

Die Erste Republik (1918–39)

Die Pariser Vorortverträge von Saint-Germain-en-Laye (10. 9. 1919) und Trianon (4. 6. 1920) bestätigten die staatsrechtliche Zugehörigkeit von Böhmen, Mähren(-Schlesien), der Slowakei und der Karpato-Ukraine zur Tschechoslowakei; hinzu kam das »Hultschiner Ländchen« (Hlučín), das Deutschland an den neuen Staat abtreten musste. Um das Gebiet von Teschen kam es zu

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