Titel (Recht)

Titel [althochdeutsch titul(o), von lateinisch titulus »Aufschrift«, »Überschrift«] der, -s/-, Recht:

a) Standesbezeichnung: Adelstitel (Adel) können in Deutschland nicht mehr rechtswirksam verliehen werden; vor dem 14. 8. 1919 erworbene Titel gelten als Namensbestandteil. b) Ehrenbezeugung: Titel im Sinn des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 sind nur Ehrentitel, die der Bundespräsident auf der Grundlage eines entsprechenden

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