Tierversuche
Tierversuche, Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.
Nach dem Tierschutzgesetz vom 24.7.1972 in der Fassung vom 18.5.2006 (zuletzt geändert am 17.8.2023) Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (1990) ist diese Definition erweitert auf Eingriffe oder Behandlungen am Erbgut
Verantwortung und Ethik
Rechtliche Grundlagen
Das 3R Prinzip
Alternativen zu Tierversuchen
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe