Tierversuche

Tierversuche, Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.

Nach dem Tierschutzgesetz vom 24.7.1972 in der Fassung vom 18.5.2006 (zuletzt geändert am 17.8.2023) Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (1990) ist diese Definition erweitert auf Eingriffe oder Behandlungen am Erbgut

Verantwortung und Ethik

Rechtliche Grundlagen

Das 3R Prinzip

Alternativen zu Tierversuchen

Literatur

Quellenangabe

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