Tierkörperbeseitigung
Tierkörperbeseitigung, die aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, des Gesundheits- wie des Umweltschutzes notwendige Beseitigung tot geborener, verendeter oder getöteter Tiere, ihrer Teile oder Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Anstelle des Begriffs »Tierkörper« verwendet das Recht nunmehr den Begriff »tierische Nebenprodukte«. Maßgeblich sind die europarechtliche Verordnung 1774/02/EG
Informationen zum Artikel
Quellenangabe