Recht
Der Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit umfasst Gerichte erster Instanz, das Appellationsgericht und den Obersten Gerichtshof (Dika). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus Verwaltungsgerichten erster Instanz und dem Obersten Verwaltungsgerichtshof. Daneben existieren eine Militärgerichtsbarkeit sowie verschiedene auf bestimmte Materien spezialisierte Gerichte, darunter ein Arbeitsgerichtshof und ein Steuergerichtshof. Über die Einhaltung der Verfassung wacht
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