Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnung, die aufgrund des Textilkennzeichnungsgesetzes (TKG) vom 14. 8. 1986 vorzunehmende Angabe an verkehrsmäßig gehandelten textilen Bodenbelägen, Möbelbezügen oder an aus überwiegend textilen Rohstoffen gefertigten Waren über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe (z. B. 80 % Baumwolle, 20 % Polyester). Dadurch werden Qualitäts- und Preisvergleiche erleichtert. Verstöße

Quellenangabe

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