Pfarradministrator (katholisches Kirchenrecht)

Pfarr|administrator, katholisches Kirchenrecht:

Bezeichnung für den Priester, der bei Abwesenheit oder Behinderung des Pfarrers vorübergehend oder bei Pfarrerwechsel interimistisch eine Pfarrei leitet (cc. 539–541 CIC).

Quellenangabe

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