Recht
Der Gerichtsaufbau besteht aus einem Appellationsgerichtshof und drei diesem nachgeordneten Distriktsgerichten. Mit der Unabhängigkeit 1975 wurde ein Großteil der kolonialen Rechtsnormen zu nationalem Recht erklärt; dies wurde durch die Verfassung von 1987 im Wesentlichen bestätigt, so dass das niederländische Recht für die Rechtsordnung nach wie vor prägend ist. Im Strafrecht
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