Strafvollzug
Strafvollzug, die Durchführung der Freiheitsstrafe vom Strafantritt an, die von der Strafvollstreckung, aber auch vom Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (Maßregelvollzug) zu unterscheiden ist, insbesondere auch vom Vollzug der Untersuchungshaft (Haft).
Der Strafvollzug ist geregelt im Strafvollzugsgesetz des Bundes vom 16.3.1976, in Kraft seit 1.1.1977 (mit Änderungen). Im Rahmen der Föderalismusreform (in Kraft seit 1.9.2006) wurde nunmehr die Zuständigkeit für die Regelung des Strafvollzugs (einschließlich Vollzug der Untersuchungshaft) auf die Länder verlagert. Das Bundes-Strafvollzugsgesetz galt zunächst als Bundesrecht fort, wurde mittlerweile
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