Strafaussetzung zur Bewährung
Straf|aussetzung zur Bewährung, bedingte Straf|aussetzung,
gerichtliche Maßnahme, durch die der Vollzug einer Freiheitsstrafe ausgesetzt und dem Verurteilten eine Bewährungsfrist bewilligt wird, nach deren Ablauf bei guter Führung die Strafe erlassen wird (§§ 56 ff. StGB). Die Strafaussetzung zur Bewährung ist möglich bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, bei besonderen Umständen in der Tat und
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar