Einzelhaft

Einzelhaft, räumliche Absonderung eines Gefangenen von allen Mitgefangenen über Tag und Nacht, im Strafvollzug nach Aufgabe historischer Einzelhaftsysteme die Ausnahme vom heutigen Prinzip der Gemeinschaft bei Tag und der Einzelunterbringung bei Nacht (§§ 17, 18 Strafvollzugsgesetz). Einzelhaft Strafgefangener kommt als äußerste und besondere Sicherungsmaßnahme nach § 89 Strafvollzugsgesetz u.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.