Isolationshaft

Isolationshaft, im Strafvollzug befristete Form der Einzelhaft, bei der die Kontakte eines Häftlings zur Außenwelt (auch zu Mithäftlingen) stark eingeschränkt werden, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, unerlässlich ist. Rechtsgrundlage: §§ 88 ff. Strafvollzugsgesetz. Eine Isolationshaft eigener Art kann nach §§ 31 ff. Einführungsgesetz

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.