Isolationshaft
Isolationshaft, im Strafvollzug befristete Form der Einzelhaft, bei der die Kontakte eines Häftlings zur Außenwelt (auch zu Mithäftlingen) stark eingeschränkt werden, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, unerlässlich ist. Rechtsgrundlage: §§ 88 ff. Strafvollzugsgesetz. Eine Isolationshaft eigener Art kann nach §§ 31 ff. Einführungsgesetz
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