Jugendstrafe
Jugendstrafe, die gegenüber Jugendlichen oder unter den Voraussetzungen des § 105 Absatz 1 JGG auch gegenüber Heranwachsenden verhängte, erzieherisch ausgestaltete Freiheitsentziehung in Jugendstrafanstalten. Sie ist die einzige Kriminalstrafe des Jugendstrafrechts (§§ 17 ff. JGG) und wird nur dann verhängt, wenn wegen der in der Straftat hervorgetretenen schädlichen Neigungen des
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