Strafrechtsreform
Nach Abschluss der Beratungen der vom Bundesjustizminister einberufenen »Großen Strafrechtskommission« legte die Bundesregierung 1962 einen vollständigen Entwurf für ein neues StGB vor. Dieser Entwurf (»E 1962«) stieß in Wissenschaft und Öffentlichkeit auf zunehmende Kritik, da er v. a. an veralteten Strafvorschriften (z. B. im politischen und im Sexualstrafrecht) festhalte und
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