Rückfall (Strafrecht)

Rückfall, Strafrecht:

die wiederholte Begehung einer Straftat. Die obligatorische Strafschärfung wegen Rückfalls, die das frühere deutsche Recht (§ 48 StGB) unter gewissen Voraussetzungen vorgesehen hatte, ist durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. 4. 1986 aufgehoben worden. Doch kommen Vorstrafen als allgemeiner Strafschärfungsgrund bei der Strafzumessung in Betracht. Dagegen enthalten die StGB Österreichs

Quellenangabe

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